DÖIM – Dachorganisation Österreichisches Interim Management
Qualitätssiegel DÖIM-Mitgliedschaft
Die DÖIM – Dachorganisation Österreichisches Interim Management ist der Berufs- und Wirtschaftsverband der professionellen Interim Manager Österreichs mit Sitz in Salzburg. Strenge Aufnahmekriterien sichern die Qualität der Manager und geben damit dem Auftraggeber eine klare Entscheidungshilfe bei der Auswahl des richtigen Interim Managers.
Die Mitgliedschaft ist Ausweis für Qualität und Professionalität im Interim Management.
Grundvoraussetzungen für die Aufnahme sind:
- Aufrechte Mitgliedschaft im Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
- Mehrjährige Führungserfahrung in einer Position der ersten oder zweiten Führungsebene
- Belegbare Erfahrungen als selbständiger Interim Manager oder vergleichbare Tätigkeit im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses
- Bisherige berufliche Tätigkeit steht im Einklang mit den Standards des DÖIM
- Anerkennung des Code of Ethics – dem Ehrenkodex / Verhaltenskodex des DÖIM
- Interesse, einen aktiven und positiven Beitrag zur Vereinsarbeit zu leisten
Ehrenkodex der DÖIM
Grundsätzlich gilt: Die DÖIM-Mitglieder demonstrieren stets einwandfreies professionelles Verhalten und richten ihre Entscheidungen und Handlungen am Wohlergehen des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Mandat, mit anderen Interim Managern, den Gesellschaftern des Auftragsunternehmen und mit der Öffentlichkeit unter Einhaltung des Ehrenkodex der DÖIM aus.
Die ordentlichen Mitglieder der DÖIM verpflichten sich:
- Die Gesetze und die allgemein anerkannten gesellschaftlichen Werte zu beachten.
- Nur Mandate zu übernehmen, für deren sorgfältige Erledigung sie über ausreichend Erfahrung, Wissen und Kapazität verfügen. Andernfalls ist das Mandat abzulehnen.
- Jedes Projekt einer systematischen und neutralen Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung gegeben sind. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so muss das Projekt abgelehnt werden oder aber der Auftraggeber ausdrücklich auf die vage Erfolgsaussicht hingewiesen und geeignete Maßnahmen vorgeschlagen werden.
- Vor Annahme eines Mandats sicherzustellen, dass gegenseitiges Einvernehmen über Ziele, Umfang, Arbeitsablauf, Honorar und Zahlungsmodalitäten herrscht.
- Stets Unabhängigkeit bewahren. Beim Auftraggeber keine mittel- bis langfristigen Abhängigkeiten mit der Person des Interim Managers zu schaffen.
- Handlungen und Entscheidungen fakten- und zielorientiert, frei von persönlichen Beweggründen und Interessenlagen, und unter optimalem Einsatz der Mittel auf die ErfüIIung der vertraglichen Leistung auszurichten.
- Im Rahmen ihrer Tätigkeit immer ein Optimum an Wirtschaftlichkeit anzustreben.
- Die von ihnen geforderten Funktionen, Qualitäten, Termine und Kosten zu sichern und dafür Verfahren und Systeme nach dem aktuellen Wissensstand anzuwenden.
- Den Projektablauf auch bei Ausfall sicherzustellen.
- Für die übertragenen Aufgaben und die im Zusammenhang damit getroffenen Entscheidungen Verantwortung zu übernehmen.
- Alle Informationen eines Mandanten mit der notwendigen (vereinbarten) Vertraulichkeit zu behandeln (z.B. sie weder unberechtigten Dritten zugänglich machen noch zum eigenen Vorteil nutzen).
- Im Zweifelsfall geeignete Unterstützung bei der DÖIM anzufordern.
- Für einen ungeplanten Ausfall der eigenen Person die Stellvertretung – abgesprochen mit dem Auftraggeber – sicherzustellen. Der Stellvertreter ist mit dem Verhaltenskodex der DÖIM vertraut und handelt in seiner stellvertretenden Rolle auf dessen Basis.
- Nicht in unfairer oder unlauterer Weise mit anderen in Wettbewerb zu treten.
- Das Ansehen der DÖIM zu wahren und nach Möglichkeit zu steigern.